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Reglement

DECKEL MAHO Ski Cup

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Rennen des Deckel Maho Ski Cup sind eine Rennserie, bestehend aus vier Rennen plus einem Finale.

 

2. Termine | Orte

Die Veranstaltungen werden im Rahmen der Stützpunktsitzung des Fördervereins Stützpunkt OAL/Außerfern e.V. vergeben.

 

3. Wertung

In den Einzelrennen wird nach der 25er Punkteregelung gewertet

  • Platz 1:  25 Punkte
  • Platz 2: 20 Punkte
  • Platz 3: 15 Punkte
  • Platz 4: 12 Punkte
  • Platz 5: 11 Punkte

u.s.w.

  • Platz 15: 1 Punkt
  • Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Platzierung in den jeweiligen Einzelrennen
  • Kommen mehr als vier Rennen in die Wertung gibt es ein Streichergebnis
  • Bei vier oder weniger Rennen gibt es kein Streichresultat
  • Gesamtsieger ist diejenige/derjenige mit der höchsten Punktzahl in den einzelnen Klassen

 

4. Teilnahmeberechtigung

Kinder, Schüler und Jugendliche der Klassen U10/U12/U14/U16/U18 aus den Mitgliedsvereinen des Stützpunkt OAL-Außerfern sowie die Vereine des Ostallgäus und dem angrenzenden Außerfern.

 

5. Ausschreibung

Jeder durchführende Verein übermittelt rechtzeitig eine Ausschreibung per Mail an Raceengine. Die Ausschreibung sowie die dazugehörigen Ergebnislisten werden auf www.raceengine.de  veröffentlicht.

 

6. Startgeld

Für die Teilnahme ist pro gemeldeten Läufer ein Startgeld zu entrichten.

  • Riesenslalom 1 Durchgang > 7,00 EUR + 3,00 EUR Cup Zuschlag
  • Slalom 1 Durchgang > 7,00 EUR + 3,00 EUR Cup Zuschlag

 

7. Meldungen

Meldungen sind vereinsweise über Raceengine (www.raceengine.de) abzugeben. 

 

8. Absagen

Absagen oder Verlegungen werden über das Internet oder Infoband des jeweiligen Veranstalters bekannt gegeben.

 

9. Siegerehrung und Preise

Der Stützpunkt stellt die Preise der Einzelrennen (Platz 1-5 der Klassen U10, U12 und U14; Platz 1-3 der Klassen U16 und U18). Für die Plätze 1-10 erhalten die Läufer eine Tafel Schokolade. Diese ist vom jeweiligen Veranstalter zu übernehmen. Die Preise der Gesamtsiegerehrung übernimmt wiederum der Stützpunkt.

Tombolapreise anlässlich der Siegerehrung werden nur an anwesende Läufer vergeben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

 

HAFTUNG

1. Risikobeurteilung und Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer (DSV):

In der DSV-Aktivenerklärung für den Erhalt ihres Startpasses haben die Teilnehmer detailliert erklärt Kenntnis zu haben von den wettkampfspezifischen Risiken und Gefahren sowie diese zu akzeptieren. Weiter darüber informiert zu sein, dass sie insoweit bei der Ausübung der von ihnen gewählten Skidisziplin Schaden an Leib oder Leben erleiden können. Schließlich haben sie sich verpflichtet eine eigene Risokobeurteilung dahingehend vorzunehmen, ob sie auf Grund ihres individuellen Könnens sich zutrauen die Schwierigkeiten der Strecke bzw. Anlage sicher zu bewältigen und sich zudem verpflichtet auf von ihnen erkannte Sicherheitsmängel hinzuweisen. Durch ihren Start bringen sie zum einen die Geeignetheit der Strecke zum Ausdruck sowie zum anderen deren Anforderungen gewachsen zu sein. Zudem haben sie in der Aktiven Erklärung ausdrücklich bestätigt für das von ihnen verwendete Material selbst verantwortlich zu sein. Diese Erklärungen sind gerade auch für diesen Wettkampf verbindlich.

2. Verschulden des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen:

Der Teilnehmer am Wettkampf akzeptiert, wenn er im Wettkampf einen Schaden erleidet und der Meinung ist, den zuständigen Organisator bzw. dessen Erfüllungsgehilfen treffe hierfür ein Verschulden, dass diese im Hinblick auf Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Diese Erklärung gilt auch für den Rechtsnachfolger des Athleten. Der Teilnehmer erklärt sich weiter bereit sich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen. Wenn durch seine Teilnahme am Wettkampf ein Dritter Schaden erleidet, akzeptiert er, dass eine eventuelle Haftung allein ihn treffen kann. Es dient deshalb seinem eigenen Interesse, ausreichend Versicherungsschutz zu haben.